und weiter im Text

Hessi lüftet nun mehr Einzelheiten zu seinem Rechtsstreit.

Da ist dann die Rede von der Rechtswidrigkeit der Anmeldung eine privaten Homepage unter bestimmten Suchbegriffen bei Suchmaschinen. Sehr fantasievoll. Vor einem anderen Hintergrund wäre das ein Schenkelklopfer.
Wenn man so etwas liest erkennt der Laie doch auf den ersten Blick welcher Aufwand hinter einem Weblog steckt. Schließlich meldet man jeden seiner 4500 Einträge unter verschiednen Suchbegriffen bei einer Suchmaschine an. Privat- und Berufsleben kommt da nebenher nicht mehr in Frage…

OK, selbst ein technisch außerordentlich unbedarfter Mensch sollte an dieser Stelle ins Stutzen kommen und sich Grundwissen über SEs aneignen.

Nachdem ich den Eintrag im Googlecache gelesen habe, kann ich den Vorwurf der »Schmähkritik« nicht wirklich nachvollziehen.
Naja, letztendlich kann man negative Berichterstattung doch durch gute Dienstleistung vorbeugen. Warum wissen das nur Ämter, aber keine Unternehmen.

31.03.2006 – Update: für Stefan scheint es sich in diesem Fall zum Guten zu wenden. Über den Grund warum sei Angelegenheit sich weiter verfolgt wird kann man nur spekulieren. Muß man aber nicht.